Kindsgut im Handel
Kontakt für Händler*innen
Corinna Links
Kindsgut Geschäftsführerin
Werde Teil der Kindsgut Handelsfamilie
Du möchtest unsere Kindsgut Produkte als Händlerin oder Händler beziehen? Dann bist Du bei uns genau richtig. Wir sind stets auf der Suche nach neuen Partnern, die unsere wunderschönen Spielzeuge und Accessoires anbieten. Egal ob Du als Einzelhändler Dein Geschäft gerade erst eröffnet hast oder demnächst starten möchtest, oder ob Du Vertreterin eines bereits etablierten Unternehmens bist – wir bieten attraktive Handelskonditionen.
Als Großkund*in bestellen:
Mit unseren Kindsgut Produkten sind wir bereits bei namhaften Drogerien und Fachhandelsketten vertreten und wir pflegen zu all unseren Handelspartnern enge, sehr vertrauensvolle und freundliche Beziehungen. Darauf sind wir sehr stolz und es bereitet uns viel Freude, gemeinsam neue Handelskonzepte umzusetzen und unsere Produkte dadurch so vielen Familien zugänglich zu machen. Unser Preisangebot ist hier von zahlreichen individuellen Faktoren abhängig, wie Bestellvolumina, Anlieferungsformen, technischen Schnittstellen usw. Daher besprechen wir jede neue Kooperation immer individuell und im Detail, sodass beide Seiten glücklich sind.
Als Einzelhändler*in bestellen:
In Deutschland, dem europäischen Ausland und sogar auch international sind bereits viele hundert Einzelhändler*innen Teil der Kindsgut Handelsfamilie, die über liebevoll gestaltete Ladenkonzepte oder Onlineshops unsere Produkte vertreiben. Für sie haben wir die komfortable Möglichkeit geschaffen mit einen speziellen B2B-Login unsere Produkte jederzeit über unseren Onlineshop zu bestellen – und zwar zu hinterlegten Handelskonditionen. Als Einzelhändler*in erfährst Du so jederzeit, welche Produkte verfügbar oder eventuell ausverkauft sind, kannst Deine Bestellhistorie einsehen und Deine Warenlieferungen verfolgen – genauso bequem und übersichtlich wie Endkund*innen. Für technische Fragen oder bei Beratungswünschen zu unserem Sortiment hast Du außerdem eine feste Ansprechpartnerin von Kindsgut an Deiner Seite und bei Produktneuheiten informieren wir Dich natürlich auch gerne proaktiv.
Du hast Interesse an einer B2B-Kooperation?
Kontaktier uns einfach über das unten stehende Formular. Im Anschluss würden wir Dir unsere B2B-Konditionen senden und einen Händler*innen-Zugang erstellen oder mit Dir in den Austausch zu Großhandelskonditionen gehen.
Händler*innen aus Österreich & der Schweiz
- Österreich:
Als Händler*in in Österreich kannst Du unsere Produkte mehrwertsteuerfrei beziehen, wenn Du eine VAT-ID besitzt. Andernfalls müssen wir Dir die Mehrwertsteuer berechnen, Du kannst sie Dir aber von Deinem Finanzamt zurückerstatten lassen. Es gibt keine Mindestbestellmenge. Ab 250 Euro ist der Versand kostenfrei, darunter reichen wir die Versandkosten fair an Dich weiter. Sie werden Dir bei Deiner Bestellung in unserem B2B-Bereich transparent angezeigt. Es dauert ca. 4-6 Werktage bis Dich unsere Lieferung erreicht. - Schweiz:
Als Händler*in in der Schweiz kannst Du unsere Ware von der Mehrwertsteuer befreit beziehen, wir berechnen hierfür keinerlei Gebühren. Bitte beachte, dass weitere Zölle, Steuern oder Gebühren anfallen können, daher erkundige Dich bezüglich der Einzelheiten gegebenenfalls vor Deiner Bestellung bei den Zoll- bzw. Steuerbehörden.Wir legen Deiner Lieferung die Rechnung und die für den Zoll benötigten Ausfuhrdokumente bei. Die Mindestbestellmenge beträgt 150 Euro, leider können wir Dir in die Schweiz keine kostenfreie Lieferung anbieten. Die Versandkosten werden Dir bei Deiner Bestellung aber transparent angezeigt. Es dauert ca. 4-6 Werktage bis Dich unsere Lieferung erreicht.Bei Rechnungssummen über 1000,00 € kümmern wir uns um die Erstellung der Ausfuhrbegleitdokumente, damit eine reibungslose Abwicklung der Ausfuhr in die Schweiz umsetzbar ist. Wir empfehlen Dir am zentralisierten Abrechnungsverfahren (ZAZ) der Zollverwaltung teilzunehmen. Bei Sendungen mit einem Gesamt-Warenwert unter 1000,00 € stellen wir die Rechnung auch ohne deutsche Mehrwertsteuer aus, wir benötigen von Dir allerdings die Bestätigung der Ausfuhr mittels einer vom Zoll abgestempelten Rechnung.